Wohnungsräumung Kosten in der Schweiz: Preise, Richtwerte und Offerten
Eine Wohnungsräumung kostet in der Schweiz je nach Grösse und Zustand rund CHF 500 bis 5'000. Für eine 3.5-Zimmer-Wohnung liegen die Richtpreise bei CHF 1'000–1'800 inklusive Transport und fachgerechter Entsorgung. Abgerechnet wird meist pro Kubikmeter (CHF 90–180/m³) oder pro Stunde und Person (CHF 70–95).
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Komplette Räumung inkl. Entsorgung
Richtpreise auf einen Blick
- 1.5 Zimmer
- CHF 500 – 900
- 2.5 Zimmer
- CHF 800 – 1'400
- 3.5 Zimmer
- CHF 1'000 – 1'800
- 4.5 Zimmer
- CHF 1'500 – 2'600
- 5.5 Zimmer
- CHF 2'000 – 3'400
- Einfamilienhaus
- CHF 2'500 – 5'000
Unverbindliche Richtwerte inkl. MwSt. für normal möblierte Objekte. Zustand, Zugang und Sondermüll verändern den Preis.
Was kostet eine Wohnungsräumung in der Schweiz?
Der Preis einer Räumung entsteht aus drei Blöcken: Arbeitszeit, Transport und Entsorgung. Der Entsorgungsanteil wird dabei regelmässig unterschätzt – er macht je nach Objekt 30 bis 50 Prozent der Rechnung aus, weil in der Schweiz nahezu jede Deponie und jede Verbrennungsanlage nach Gewicht verrechnet.
Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für eine komplette Räumung mit besenreiner Übergabe, jeweils für ein normal möbliertes Objekt ohne Sonderfälle.
| Objekt | Volumen (Richtwert) | Komplette Räumung |
|---|---|---|
| 1.5-Zimmer-Wohnung (30–45 m²) | 8–15 m³ | CHF 500 – 900 |
| 2.5-Zimmer-Wohnung (45–65 m²) | 15–25 m³ | CHF 800 – 1'400 |
| 3.5-Zimmer-Wohnung (65–85 m²) | 20–35 m³ | CHF 1'000 – 1'800 |
| 4.5-Zimmer-Wohnung (85–110 m²) | 30–45 m³ | CHF 1'500 – 2'600 |
| 5.5-Zimmer-Wohnung (110–140 m²) | 40–60 m³ | CHF 2'000 – 3'400 |
| Einfamilienhaus inkl. Keller & Estrich | 50–90 m³ | CHF 2'500 – 5'000 |
Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte inkl. MwSt. für die Schweiz. In Zürich, Genf und Zug liegen die Preise erfahrungsgemäss über dem Durchschnitt, in ländlichen Regionen darunter.
Kubikmeter, Stunde oder Pauschale: wie Räumungsfirmen rechnen
Wer Offerten vergleichen will, muss zuerst wissen, nach welchem Modell gerechnet wird. Zwei Angebote mit derselben Endsumme können völlig unterschiedliche Risiken enthalten.
| Modell | Richtpreis | Passt bei |
|---|---|---|
| Pro Kubikmeter | CHF 90 – 180 pro m³ | Klar abschätzbarem Volumen, üblichem Hausrat |
| Pro Stunde und Person | CHF 70 – 95 pro Stunde | Kleinen Teil-Räumungen, unklarem Umfang |
| Fixpreis nach Besichtigung | Objektabhängig | Kompletten Räumungen, Terminen mit Übergabedruck |
Bei einer Vollräumung ist der Fixpreis nach Besichtigung in aller Regel die bessere Wahl: Verschätzt sich die Firma beim Volumen, trägt sie das Risiko und nicht Sie. Ein Stundensatz ohne Obergrenze ist dagegen nur dann fair, wenn Umfang und geschätzte Dauer schriftlich festgehalten sind.
Volumen selbst schätzen: so viel m³ steckt in Ihrer Wohnung
Weil fast jede Offerte am Volumen hängt, lohnt sich eine eigene Schätzung, bevor Sie anfragen. Damit erkennen Sie sofort, ob ein Angebot realistisch kalkuliert ist oder ob die Firma später nachrechnen wird.
| Bereich | Normal möbliert | Stark vollgestellt |
|---|---|---|
| Wohn- oder Schlafzimmer | 6–10 m³ | 12–18 m³ |
| Küche inkl. Geräte | 5–8 m³ | 10–14 m³ |
| Keller oder Estrich | 4–8 m³ | 10–20 m³ |
| Garage oder Einstellplatz | 5–10 m³ | 12–20 m³ |
| Balkon, Terrasse, Gartenhaus | 2–5 m³ | 6–12 m³ |
Praktischer Vergleich: Ein voll beladener Kastenwagen fasst etwa 10–12 m³, ein kleiner Lastwagen rund 20 m³. Wer die Räume vorab fotografiert und die Bilder mitschickt, bekommt deutlich verlässlichere Offerten – und muss seltener eine Besichtigung koordinieren.

Keller, Estrich und Garage: was eine Teil-Räumung kostet
Nicht jede Räumung betrifft die ganze Wohnung. Teil-Räumungen sind der häufigste Fall vor einem Umzug oder bei einer Sanierung – und sie sind deutlich günstiger, weil weniger Volumen und keine besenreine Übergabe anfällt.
| Teil-Räumung | Richtpreis |
|---|---|
| Einzelnes Zimmer | CHF 250 – 500 |
| Kellerabteil oder Estrich | CHF 300 – 700 |
| Garage oder Einstellhallenplatz | CHF 350 – 800 |
| Einzelne Möbel, Sperrgut | CHF 40 – 120 pro Stück |
| Messie-Objekt (mit Spezialreinigung) | Aufschlag 50 – 150% |
Bei Messie-Objekten und stark belasteten Wohnungen kommen Schutzausrüstung, Desinfektion und häufig eine Geruchsbehandlung dazu. Solche Aufträge lassen sich nicht seriös per Telefon kalkulieren – hier ist eine Besichtigung unverzichtbar.
Zuschläge und Kostenfallen, die erst auf der Schlussrechnung auftauchen
Die meisten Preisdifferenzen zwischen Offerten entstehen nicht beim Stundensatz, sondern bei Positionen, die eine Firma einrechnet und die andere nicht. Klären Sie diese Punkte, bevor Sie unterschreiben:
Stockwerk ohne Lift
Ab dem dritten Obergeschoss ohne Lift steigt der Aufwand deutlich. Üblich sind CHF 50–250 Aufschlag, bei sehr engen Treppenhäusern auch mehr.
Halteerlaubnis und Tragweg
Wo kein Fahrzeug direkt vor dem Haus stehen darf, braucht es eine Bewilligung oder einen längeren Tragweg. Beides kostet Zeit und wird in Städten wie Zürich, Bern oder Basel regelmässig separat verrechnet.
Sondermüll
Farben, Lösungsmittel, Batterien, Leuchtstoffröhren, Altöl oder Pneus dürfen nicht in den Sperrgut-Container. Sie werden nach Menge abgerechnet und gehören als eigene Position in die Offerte.
Verdacht auf Asbest
Bei Gebäuden aus der Zeit vor 1990 können Bodenbeläge, Plattenkleber oder Eternit asbesthaltig sein. Fachgerechte Entfernung ist bewilligungspflichtig und Sache spezialisierter Firmen – niemals Teil einer normalen Räumungspauschale.
Termin am Monatsende
Die letzten Tage des Monats und Samstage sind bei Räumungsfirmen die gefragtesten Slots. Rechnen Sie mit 15–30 Prozent Aufschlag oder planen Sie den Termin bewusst früher.
Besenrein oder Endreinigung
Besenrein heisst grob gekehrt. Wer die Wohnung abgeben muss, braucht zusätzlich eine Endreinigung mit Abnahmegarantie – das sind rund CHF 4–10 pro m².
Wertanrechnung: wann die Räumung wirklich günstiger wird
Viele Räumungsfirmen verwerten brauchbaren Hausrat und rechnen den Erlös an. Das funktioniert – aber deutlich seltener und in kleinerem Umfang, als Werbeversprechen vermuten lassen. Realistisch sind 5 bis 20 Prozent Reduktion. Eine vollständig kostenlose Räumung setzt voraus, dass der Verwertungserlös den gesamten Aufwand deckt.
Angerechnet wird typischerweise:
- Gut erhaltene Markenküchen und Einbaugeräte mit wenigen Betriebsjahren
- Antiquitäten, Kunst, Uhren und Sammlerstücke – Wert vor der Räumung schätzen lassen
- Werkstattmaschinen und Werkzeug, oft besser verwertbar als Wohnmöbel
- Metall in grösseren Mengen, das über den Schrotthandel läuft
Kaum Anrechnung bringen dagegen normale Wohnzimmermöbel, Polstergruppen, Matratzen und ältere Haushaltsgeräte. Der Gebrauchtmarkt dafür ist in der Schweiz praktisch gesättigt.
Wer das Volumen vor der Räumung selbst reduziert, spart am zuverlässigsten. Brockenhäuser und gemeinnützige Organisationen holen gut erhaltene Möbel und Geräte häufig kostenlos ab. Weniger Volumen heisst weniger Kubikmeter – und die Kubikmeter sind der Preistreiber.
Entsorgung in der Schweiz: was kostet was
Das Schweizer Entsorgungssystem ist strikt getrennt, und einiges ist bereits bezahlt. Wer das kennt, erkennt sofort, wenn eine Offerte Positionen verrechnet, die gratis wären.
| Material | Weg | Kosten |
|---|---|---|
| Elektrogeräte, Elektronik | Rücknahme im Handel und an Sammelstellen (vorgezogene Recyclinggebühr) | Bei Abgabe kostenlos |
| Batterien, Farben, Chemikalien | Rückgabe im Detailhandel oder Sondermüll-Sammelstelle | Meist kostenlos, Abholung kostenpflichtig |
| Metall, Karton, Papier | Recycling über Sammelstelle oder Werkhof | Kostenlos bis gering |
| Sperrgut, Möbel, Matratzen | Gemeindesammlung oder Anlieferung im Werkhof | Nach Gewicht oder Sperrgutmarke |
| Bauschutt, Sanitär, Bodenbeläge | Mulde oder Direktanlieferung | Nach Gewicht, häufig der teuerste Posten |
Gebühren und Sammeltermine legt jede Gemeinde selbst fest, deshalb lohnt sich ein Blick auf die Website Ihrer Wohngemeinde. Wer den regulären Sperrguttermin trifft, kann einen Teil des Volumens ohne Zusatzkosten loswerden. Details zu einzelnen Materialien finden Sie auf unserer Seite zur fachgerechten Entsorgung.
Räumung nach einem Todesfall: Kosten und Rechtslage
Nach einem Todesfall entsteht schnell Zeitdruck, weil der Mietzins weiterläuft. Trotzdem ist die Reihenfolge wichtiger als das Tempo.
Mit dem Erbgang gehen Rechte und Pflichten der verstorbenen Person nach Art. 560 ZGB auf die Erben über. Dazu gehört auch der laufende Mietvertrag und die Pflicht, die Wohnung zurückzugeben. Beim Tod der mietenden Person können die Erben den Vertrag nach Art. 266i OR mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen – das begrenzt die laufenden Kosten.
Ist der Nachlass möglicherweise überschuldet, sollten Sie vor jeder Räumung innehalten. Wer Hausrat verwertet oder entsorgt, kann als Erbe gelten und damit für Schulden haften. In dieser Situation kommen die Ausschlagung der Erbschaft oder ein öffentliches Inventar in Frage. Beides ist an Fristen gebunden und gehört in fachliche Beratung.
Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Dokumente sichern – Ausweise, Testament, Mietvertrag, Versicherungspolicen, Bankunterlagen, laufende Abonnemente
- Wertgegenstände sichten – Schmuck, Uhren, Kunst und Sammlungen vor der Räumung schätzen lassen
- Finanzielle Lage klären – erst danach entscheiden, ob die Erbschaft angenommen wird
- Mietvertrag kündigen – Frist und Termin schriftlich mit der Verwaltung klären
- Räumung und Endreinigung beauftragen – mit Puffer von mehreren Tagen bis zur Wohnungsübergabe
Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Erbengemeinschaften und unklarer Nachlasslage lohnt sich fachliche Begleitung, bevor Aufträge erteilt werden.
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Räumungsofferte prüfen: diese Punkte müssen drinstehen
Eine Offerte ist erst vergleichbar, wenn alle Anbieter denselben Umfang kalkuliert haben. Prüfen Sie jedes Angebot auf diese Punkte:
- Geschätztes Volumen in m³ – ohne diese Angabe ist kein Preisvergleich möglich
- Fixpreis oder Stundensatz mit Personenanzahl und geschätzter Dauer
- Entsorgungsgebühren – enthalten oder separat, und bis zu welcher Menge
- Sondermüll – wie abgerechnet wird, wenn welcher auftaucht
- Zustand der Übergabe – besenrein oder inklusive Endreinigung
- Wertanrechnung als eigene, nachvollziehbare Position
- Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden an Gebäude und Inventar
- Entsorgungsnachweis nach Abschluss der Arbeiten
- Termin und Puffer bis zur Wohnungsübergabe
- Zahlungsbedingungen – volle Vorauszahlung ist unüblich
So senken Sie die Kosten Ihrer Wohnungsräumung
- Volumen vorher reduzieren: Jeder selbst entsorgte Kubikmeter senkt den Preis direkt
- Brauchbares verschenken oder abholen lassen: Brockenhäuser nehmen gut erhaltene Möbel und Geräte oft gratis
- Elektrogeräte selbst abgeben: Die Rücknahme ist bezahlt, der Transport durch die Firma nicht
- Sperrguttermin der Gemeinde nutzen: Reduziert die Menge, die kostenpflichtig abtransportiert wird
- Termin ausserhalb des Monatsendes wählen: Spart häufig 15–30 Prozent
- Räumung, Umzug und Endreinigung zusammen anfragen: Eine Anfahrt und ein Ansprechpartner statt drei
- Mindestens drei Offerten vergleichen: Die Spanne für denselben Auftrag ist erfahrungsgemäss erheblich
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- Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie – für die Wohnungsübergabe
- Umzugskosten berechnen – wenn Räumung und Umzug zusammenfallen
- Möbellagerung – wenn nicht alles entsorgt werden soll
Häufige Fragen zu den Kosten einer Wohnungsräumung
Was kostet eine Wohnungsräumung in der Schweiz?
Wird pro Kubikmeter oder pro Stunde abgerechnet?
Wie viele Kubikmeter hat meine Wohnung?
Was kostet die Räumung von Keller, Estrich oder Garage?
Gibt es eine kostenlose Wohnungsräumung?
Wer zahlt die Räumung nach einem Todesfall?
Ist die Endreinigung in der Räumung enthalten?
Wie lange dauert eine Wohnungsräumung?
Was ist der Unterschied zwischen Entrümpelung, Wohnungsräumung und Haushaltsauflösung?
Welche Nachweise sollte ich von der Räumungsfirma verlangen?
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