Richtpreise 2026

Wohnungsräumung Kosten in der Schweiz: Preise, Richtwerte und Offerten

Eine Wohnungsräumung kostet in der Schweiz je nach Grösse und Zustand rund CHF 500 bis 5'000. Für eine 3.5-Zimmer-Wohnung liegen die Richtpreise bei CHF 1'000–1'800 inklusive Transport und fachgerechter Entsorgung. Abgerechnet wird meist pro Kubikmeter (CHF 90–180/m³) oder pro Stunde und Person (CHF 70–95).

  • 100% kostenlos & unverbindlich
  • Geprüfte Räumungsfirmen
  • Preisunterschiede bis 40%
Kostenlose Räumungsofferten vergleichen →

Komplette Räumung inkl. Entsorgung

Richtpreise auf einen Blick

1.5 Zimmer
CHF 500 – 900
2.5 Zimmer
CHF 800 – 1'400
3.5 Zimmer
CHF 1'000 – 1'800
4.5 Zimmer
CHF 1'500 – 2'600
5.5 Zimmer
CHF 2'000 – 3'400
Einfamilienhaus
CHF 2'500 – 5'000

Unverbindliche Richtwerte inkl. MwSt. für normal möblierte Objekte. Zustand, Zugang und Sondermüll verändern den Preis.

Was kostet eine Wohnungsräumung in der Schweiz?

Der Preis einer Räumung entsteht aus drei Blöcken: Arbeitszeit, Transport und Entsorgung. Der Entsorgungsanteil wird dabei regelmässig unterschätzt – er macht je nach Objekt 30 bis 50 Prozent der Rechnung aus, weil in der Schweiz nahezu jede Deponie und jede Verbrennungsanlage nach Gewicht verrechnet.

Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für eine komplette Räumung mit besenreiner Übergabe, jeweils für ein normal möbliertes Objekt ohne Sonderfälle.

ObjektVolumen (Richtwert)Komplette Räumung
1.5-Zimmer-Wohnung (30–45 m²)8–15 m³CHF 500 – 900
2.5-Zimmer-Wohnung (45–65 m²)15–25 m³CHF 800 – 1'400
3.5-Zimmer-Wohnung (65–85 m²)20–35 m³CHF 1'000 – 1'800
4.5-Zimmer-Wohnung (85–110 m²)30–45 m³CHF 1'500 – 2'600
5.5-Zimmer-Wohnung (110–140 m²)40–60 m³CHF 2'000 – 3'400
Einfamilienhaus inkl. Keller & Estrich50–90 m³CHF 2'500 – 5'000

Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte inkl. MwSt. für die Schweiz. In Zürich, Genf und Zug liegen die Preise erfahrungsgemäss über dem Durchschnitt, in ländlichen Regionen darunter.

Kubikmeter, Stunde oder Pauschale: wie Räumungsfirmen rechnen

Wer Offerten vergleichen will, muss zuerst wissen, nach welchem Modell gerechnet wird. Zwei Angebote mit derselben Endsumme können völlig unterschiedliche Risiken enthalten.

ModellRichtpreisPasst bei
Pro KubikmeterCHF 90 – 180 pro m³Klar abschätzbarem Volumen, üblichem Hausrat
Pro Stunde und PersonCHF 70 – 95 pro StundeKleinen Teil-Räumungen, unklarem Umfang
Fixpreis nach BesichtigungObjektabhängigKompletten Räumungen, Terminen mit Übergabedruck

Bei einer Vollräumung ist der Fixpreis nach Besichtigung in aller Regel die bessere Wahl: Verschätzt sich die Firma beim Volumen, trägt sie das Risiko und nicht Sie. Ein Stundensatz ohne Obergrenze ist dagegen nur dann fair, wenn Umfang und geschätzte Dauer schriftlich festgehalten sind.

Volumen selbst schätzen: so viel m³ steckt in Ihrer Wohnung

Weil fast jede Offerte am Volumen hängt, lohnt sich eine eigene Schätzung, bevor Sie anfragen. Damit erkennen Sie sofort, ob ein Angebot realistisch kalkuliert ist oder ob die Firma später nachrechnen wird.

BereichNormal möbliertStark vollgestellt
Wohn- oder Schlafzimmer6–10 m³12–18 m³
Küche inkl. Geräte5–8 m³10–14 m³
Keller oder Estrich4–8 m³10–20 m³
Garage oder Einstellplatz5–10 m³12–20 m³
Balkon, Terrasse, Gartenhaus2–5 m³6–12 m³

Praktischer Vergleich: Ein voll beladener Kastenwagen fasst etwa 10–12 m³, ein kleiner Lastwagen rund 20 m³. Wer die Räume vorab fotografiert und die Bilder mitschickt, bekommt deutlich verlässlichere Offerten – und muss seltener eine Besichtigung koordinieren.

Räumungsteam entrümpelt eine Wohnung in der Schweiz

Keller, Estrich und Garage: was eine Teil-Räumung kostet

Nicht jede Räumung betrifft die ganze Wohnung. Teil-Räumungen sind der häufigste Fall vor einem Umzug oder bei einer Sanierung – und sie sind deutlich günstiger, weil weniger Volumen und keine besenreine Übergabe anfällt.

Teil-RäumungRichtpreis
Einzelnes ZimmerCHF 250 – 500
Kellerabteil oder EstrichCHF 300 – 700
Garage oder EinstellhallenplatzCHF 350 – 800
Einzelne Möbel, SperrgutCHF 40 – 120 pro Stück
Messie-Objekt (mit Spezialreinigung)Aufschlag 50 – 150%

Bei Messie-Objekten und stark belasteten Wohnungen kommen Schutzausrüstung, Desinfektion und häufig eine Geruchsbehandlung dazu. Solche Aufträge lassen sich nicht seriös per Telefon kalkulieren – hier ist eine Besichtigung unverzichtbar.

Zuschläge und Kostenfallen, die erst auf der Schlussrechnung auftauchen

Die meisten Preisdifferenzen zwischen Offerten entstehen nicht beim Stundensatz, sondern bei Positionen, die eine Firma einrechnet und die andere nicht. Klären Sie diese Punkte, bevor Sie unterschreiben:

Stockwerk ohne Lift

Ab dem dritten Obergeschoss ohne Lift steigt der Aufwand deutlich. Üblich sind CHF 50–250 Aufschlag, bei sehr engen Treppenhäusern auch mehr.

Halteerlaubnis und Tragweg

Wo kein Fahrzeug direkt vor dem Haus stehen darf, braucht es eine Bewilligung oder einen längeren Tragweg. Beides kostet Zeit und wird in Städten wie Zürich, Bern oder Basel regelmässig separat verrechnet.

Sondermüll

Farben, Lösungsmittel, Batterien, Leuchtstoffröhren, Altöl oder Pneus dürfen nicht in den Sperrgut-Container. Sie werden nach Menge abgerechnet und gehören als eigene Position in die Offerte.

Verdacht auf Asbest

Bei Gebäuden aus der Zeit vor 1990 können Bodenbeläge, Plattenkleber oder Eternit asbesthaltig sein. Fachgerechte Entfernung ist bewilligungspflichtig und Sache spezialisierter Firmen – niemals Teil einer normalen Räumungspauschale.

Termin am Monatsende

Die letzten Tage des Monats und Samstage sind bei Räumungsfirmen die gefragtesten Slots. Rechnen Sie mit 15–30 Prozent Aufschlag oder planen Sie den Termin bewusst früher.

Besenrein oder Endreinigung

Besenrein heisst grob gekehrt. Wer die Wohnung abgeben muss, braucht zusätzlich eine Endreinigung mit Abnahmegarantie – das sind rund CHF 4–10 pro m².

Wertanrechnung: wann die Räumung wirklich günstiger wird

Viele Räumungsfirmen verwerten brauchbaren Hausrat und rechnen den Erlös an. Das funktioniert – aber deutlich seltener und in kleinerem Umfang, als Werbeversprechen vermuten lassen. Realistisch sind 5 bis 20 Prozent Reduktion. Eine vollständig kostenlose Räumung setzt voraus, dass der Verwertungserlös den gesamten Aufwand deckt.

Angerechnet wird typischerweise:

  • Gut erhaltene Markenküchen und Einbaugeräte mit wenigen Betriebsjahren
  • Antiquitäten, Kunst, Uhren und Sammlerstücke – Wert vor der Räumung schätzen lassen
  • Werkstattmaschinen und Werkzeug, oft besser verwertbar als Wohnmöbel
  • Metall in grösseren Mengen, das über den Schrotthandel läuft

Kaum Anrechnung bringen dagegen normale Wohnzimmermöbel, Polstergruppen, Matratzen und ältere Haushaltsgeräte. Der Gebrauchtmarkt dafür ist in der Schweiz praktisch gesättigt.

Wer das Volumen vor der Räumung selbst reduziert, spart am zuverlässigsten. Brockenhäuser und gemeinnützige Organisationen holen gut erhaltene Möbel und Geräte häufig kostenlos ab. Weniger Volumen heisst weniger Kubikmeter – und die Kubikmeter sind der Preistreiber.

Entsorgung in der Schweiz: was kostet was

Das Schweizer Entsorgungssystem ist strikt getrennt, und einiges ist bereits bezahlt. Wer das kennt, erkennt sofort, wenn eine Offerte Positionen verrechnet, die gratis wären.

MaterialWegKosten
Elektrogeräte, ElektronikRücknahme im Handel und an Sammelstellen (vorgezogene Recyclinggebühr)Bei Abgabe kostenlos
Batterien, Farben, ChemikalienRückgabe im Detailhandel oder Sondermüll-SammelstelleMeist kostenlos, Abholung kostenpflichtig
Metall, Karton, PapierRecycling über Sammelstelle oder WerkhofKostenlos bis gering
Sperrgut, Möbel, MatratzenGemeindesammlung oder Anlieferung im WerkhofNach Gewicht oder Sperrgutmarke
Bauschutt, Sanitär, BodenbelägeMulde oder DirektanlieferungNach Gewicht, häufig der teuerste Posten

Gebühren und Sammeltermine legt jede Gemeinde selbst fest, deshalb lohnt sich ein Blick auf die Website Ihrer Wohngemeinde. Wer den regulären Sperrguttermin trifft, kann einen Teil des Volumens ohne Zusatzkosten loswerden. Details zu einzelnen Materialien finden Sie auf unserer Seite zur fachgerechten Entsorgung.

Räumung nach einem Todesfall: Kosten und Rechtslage

Nach einem Todesfall entsteht schnell Zeitdruck, weil der Mietzins weiterläuft. Trotzdem ist die Reihenfolge wichtiger als das Tempo.

Mit dem Erbgang gehen Rechte und Pflichten der verstorbenen Person nach Art. 560 ZGB auf die Erben über. Dazu gehört auch der laufende Mietvertrag und die Pflicht, die Wohnung zurückzugeben. Beim Tod der mietenden Person können die Erben den Vertrag nach Art. 266i OR mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen – das begrenzt die laufenden Kosten.

Ist der Nachlass möglicherweise überschuldet, sollten Sie vor jeder Räumung innehalten. Wer Hausrat verwertet oder entsorgt, kann als Erbe gelten und damit für Schulden haften. In dieser Situation kommen die Ausschlagung der Erbschaft oder ein öffentliches Inventar in Frage. Beides ist an Fristen gebunden und gehört in fachliche Beratung.

Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

  1. Dokumente sichern – Ausweise, Testament, Mietvertrag, Versicherungspolicen, Bankunterlagen, laufende Abonnemente
  2. Wertgegenstände sichten – Schmuck, Uhren, Kunst und Sammlungen vor der Räumung schätzen lassen
  3. Finanzielle Lage klären – erst danach entscheiden, ob die Erbschaft angenommen wird
  4. Mietvertrag kündigen – Frist und Termin schriftlich mit der Verwaltung klären
  5. Räumung und Endreinigung beauftragen – mit Puffer von mehreren Tagen bis zur Wohnungsübergabe

Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Erbengemeinschaften und unklarer Nachlasslage lohnt sich fachliche Begleitung, bevor Aufträge erteilt werden.

Räumungsofferten vergleichen statt einzeln anrufen

Eine Anfrage, mehrere geprüfte Räumungsfirmen aus Ihrer Region – kostenlos und unverbindlich.

Räumungsofferte prüfen: diese Punkte müssen drinstehen

Eine Offerte ist erst vergleichbar, wenn alle Anbieter denselben Umfang kalkuliert haben. Prüfen Sie jedes Angebot auf diese Punkte:

  • Geschätztes Volumen in m³ – ohne diese Angabe ist kein Preisvergleich möglich
  • Fixpreis oder Stundensatz mit Personenanzahl und geschätzter Dauer
  • Entsorgungsgebühren – enthalten oder separat, und bis zu welcher Menge
  • Sondermüll – wie abgerechnet wird, wenn welcher auftaucht
  • Zustand der Übergabe – besenrein oder inklusive Endreinigung
  • Wertanrechnung als eigene, nachvollziehbare Position
  • Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden an Gebäude und Inventar
  • Entsorgungsnachweis nach Abschluss der Arbeiten
  • Termin und Puffer bis zur Wohnungsübergabe
  • Zahlungsbedingungen – volle Vorauszahlung ist unüblich

So senken Sie die Kosten Ihrer Wohnungsräumung

  • Volumen vorher reduzieren: Jeder selbst entsorgte Kubikmeter senkt den Preis direkt
  • Brauchbares verschenken oder abholen lassen: Brockenhäuser nehmen gut erhaltene Möbel und Geräte oft gratis
  • Elektrogeräte selbst abgeben: Die Rücknahme ist bezahlt, der Transport durch die Firma nicht
  • Sperrguttermin der Gemeinde nutzen: Reduziert die Menge, die kostenpflichtig abtransportiert wird
  • Termin ausserhalb des Monatsendes wählen: Spart häufig 15–30 Prozent
  • Räumung, Umzug und Endreinigung zusammen anfragen: Eine Anfahrt und ein Ansprechpartner statt drei
  • Mindestens drei Offerten vergleichen: Die Spanne für denselben Auftrag ist erfahrungsgemäss erheblich

Passende Seiten zum Weiterlesen

Häufige Fragen zu den Kosten einer Wohnungsräumung

Was kostet eine Wohnungsräumung in der Schweiz?
Für eine komplette Wohnungsräumung inklusive Transport und fachgerechter Entsorgung liegen die Richtpreise zwischen rund CHF 500 für ein kleines Studio und CHF 3'400 für eine 5.5-Zimmer-Wohnung. Eine 3.5-Zimmer-Wohnung kostet üblicherweise CHF 1'000–1'800. Bei Einfamilienhäusern mit Keller, Estrich und Garage sind CHF 2'500–5'000 realistisch. Der Endpreis hängt vom Volumen, vom Zugang und vom Anteil kostenpflichtiger Entsorgung ab.
Wird pro Kubikmeter oder pro Stunde abgerechnet?
Beides ist üblich. Nach Kubikmeter rechnen die meisten Firmen mit CHF 90–180 pro m³, inklusive Transport und Entsorgung. Nach Aufwand kostet eine Arbeitskraft CHF 70–95 pro Stunde, dazu kommen Fahrzeug und Deponiegebühren. Bei einer kompletten Räumung ist eine schriftliche Pauschale nach Besichtigung meist die sicherere Variante, weil das Risiko einer Fehleinschätzung beim Anbieter liegt.
Wie viele Kubikmeter hat meine Wohnung?
Als Faustregel gilt: ein normal möbliertes Zimmer ergibt 6–10 m³, eine Küche 5–8 m³, Keller oder Estrich 4–8 m³ und eine Garage 5–10 m³. Eine durchschnittliche 3.5-Zimmer-Wohnung kommt so auf etwa 20–35 m³. Stark vollgestellte Räume können das Doppelte erreichen. Fotos von jedem Raum helfen der Räumungsfirma, das Volumen realistisch einzuschätzen.
Was kostet die Räumung von Keller, Estrich oder Garage?
Eine Teil-Räumung ist deutlich günstiger als eine Vollräumung. Für Keller oder Estrich sind CHF 300–700 üblich, für eine Garage oder einen Einstellhallenplatz CHF 350–800 und für ein einzelnes Zimmer CHF 250–500. Entscheidend sind Menge, Tragweg und ob Sondermüll wie Farben, Öle oder Pneus dabei ist.
Gibt es eine kostenlose Wohnungsräumung?
Eine vollständig kostenlose Räumung ist die Ausnahme, nicht die Regel. Sie kommt vor, wenn der Verkaufswert des Hausrats den Räumungsaufwand deckt – etwa bei gut erhaltenen Markenküchen, hochwertigen Geräten, Antiquitäten oder Sammlerstücken. In den meisten Haushalten senkt die Wertanrechnung die Rechnung um 5–20 Prozent, hebt sie aber nicht auf. Seriöse Anbieter weisen die Anrechnung als eigene Position in der Offerte aus.
Wer zahlt die Räumung nach einem Todesfall?
In der Regel wird die Räumung aus dem Nachlass bezahlt. Mit der Annahme der Erbschaft übernehmen die Erben nach Art. 560 ZGB Rechte und Pflichten der verstorbenen Person, also auch die Rückgabepflicht gegenüber der Vermieterschaft. Ist der Nachlass überschuldet, kann die Erbschaft innert der gesetzlichen Frist ausgeschlagen werden; dann sollten Erben keine Räumung in Auftrag geben und keine Gegenstände verwerten. Das ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ist die Endreinigung in der Räumung enthalten?
Nein, nicht automatisch. Eine Räumung endet üblicherweise besenrein. Die Endreinigung mit Abnahmegarantie für die Wohnungsübergabe ist eine separate Leistung und kostet etwa CHF 4–10 pro m². Wer beides bei derselben Firma bestellt, spart oft die zweite Anfahrt und die Koordination zwischen zwei Terminen.
Wie lange dauert eine Wohnungsräumung?
Eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung wird meist an einem Tag geräumt, oft in 4–8 Stunden mit zwei bis drei Personen. Grössere Wohnungen und Einfamilienhäuser brauchen ein bis drei Tage. Fehlender Lift, enge Treppenhäuser und weite Tragwege verlängern die Arbeit spürbar.
Was ist der Unterschied zwischen Entrümpelung, Wohnungsräumung und Haushaltsauflösung?
Bei einer Entrümpelung wird nur ein Teil entfernt, etwa Keller, Estrich oder einzelne Möbel – der Haushalt bleibt bestehen. Eine Wohnungsräumung leert das Objekt vollständig und übergibt es besenrein, typischerweise vor einer Mietrückgabe. Die Haushaltsauflösung meint dasselbe Ergebnis, betont aber die Verwertung des gesamten Hausrats, häufig nach einem Todesfall oder einem Eintritt ins Pflegeheim.
Welche Nachweise sollte ich von der Räumungsfirma verlangen?
Verlangen Sie eine schriftliche Offerte mit Fixpreis oder klar definiertem Stundensatz samt Personenanzahl, den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung und einen Entsorgungsnachweis. Der Entsorgungsnachweis belegt, dass Material über zugelassene Stellen entsorgt wurde – bei illegaler Entsorgung kann sonst die auftraggebende Person in die Verantwortung geraten.

Jetzt Räumungsofferten anfordern

Beschreiben Sie Ihr Objekt einmal – passende Räumungsfirmen aus Ihrer Region melden sich mit einer Offerte. Kostenlos, unverbindlich und ohne Vermittlungsgebühren.

Kostenlose Offerten anfordern →
Kostenlos & unverbindlich
Nur geprüfte Firmen
Entsorgungsnachweis auf Wunsch