Ratgeber

Ratgeber

Dübellöcher beim Umzug in der Schweiz richtig verschliessen: Mietrecht & praktische Tipps

Müssen Sie Dübellöcher beim Auszug selber schliessen? Erfahren Sie alles über das Schweizer Mietrecht, die Lebensdauertabelle und die 5-CHF-Regel.

Autor

Online Offerten Team

Dübellöcher beim Umzug in der Schweiz richtig verschliessen: Mietrecht & praktische Tipps

Ein Umzug in der Schweiz ist ein emotionaler Meilenstein, der neben der Vorfreude auf das neue Zuhause auch eine Vielzahl an organisatorischen und handwerklichen Aufgaben mit sich bringt. Sobald die Kisten gepackt sind, die Möbel im Transporter verstaut wurden und die alte Wohnung leer steht, richtet sich das Augenmerk auf die Wände. Über die Jahre hinweg wurden Bilderrahmen aufgehängt, Wandregale montiert, Spiegel befestigt oder Lampen installiert. Zurück bleiben unschöne, dunkle Dübellöcher in den Wänden. Bei der bevorstehenden Wohnungsübergabe stellt sich für viele Mieterinnen und Mieter in der Schweiz die drängende Frage: Müssen diese Bohrlöcher beim Auszug zwingend geflickt werden? Wer trägt die Kosten, wenn die Verwaltung eine Nachbesserung verlangt, und welche Toleranzgrenzen gelten gemäss Schweizer Mietrecht? Um unnötigen Umzugsstress zu vermeiden und Abzüge von der Mietkaution zu verhindern, ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich. In diesem ausführlichen Ratgeber beleuchten wir die rechtliche Situation in der Schweiz, geben Ihnen eine praktische Anleitung an die Hand und vergleichen die Kosten verschiedener Lösungswege.

Mietrechtliche Grundlagen: Was sagt das Schweizer Obligationenrecht (OR)?

Hände tragen weisse Spachtelmasse mit einem Spachtel auf Bohrlöcher in einer sauberen Wohnungswand auf.

Das Schweizer Mietrecht regelt sehr präzise, in welchem Zustand eine Mietwohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückgegeben werden muss. Der grundlegende Grundsatz ist in Art. 267 OR verankert: Der Mieter haftet nicht für die normale Abnutzung, die durch den vertragsgemässen Gebrauch der Mietsache entsteht. Dennoch führt das Thema Dübellöcher bei der Wohnungsabgabe regelmässig zu Diskussionen zwischen den Parteien.

Kleiner Unterhalt vs. übermässige Abnutzung (Art. 259 OR)

Das Verschliessen von Dübellöchern wird im Schweizer Mietrecht dem sogenannten «kleinen Unterhalt» gemäss Art. 259 OR zugeordnet. Unter diesen Begriff fallen alle kleineren Reinigungs-, Ausbesserungs- und Instandhaltungsarbeiten, die ein durchschnittlicher Mieter ohne spezielles Fachwissen selbst und mit geringem finanziellem Aufwand durchführen kann. Da das Bohren von Löchern zur Befestigung von alltäglichen Einrichtungsgegenständen zur normalen Nutzung einer Wohnung gehört, sind die Löcher an sich keine Sachbeschädigung. Das fachgerechte Verschliessen dieser Löcher vor der Schlüsselübergabe ist jedoch eine klare Pflicht des Mieters. Werden die Löcher einfach offen gelassen, liegt ein Mangel vor, den der Vermieter auf Kosten des Mieters beheben lassen darf.

Die paritätische Lebensdauertabelle für Wände und Tapeten

Ein zentrales Hilfsmittel zur Klärung von Haftungsfragen bei der Wohnungsabgabe ist die paritätische Lebensdauertabelle, die gemeinsam vom Mieterinnen- und Mieterverband (MV) und dem Hauseigentümerverband (HEV) herausgegeben wird. Diese Tabelle definiert die durchschnittliche Lebensdauer von Bauteilen und Materialien in einer Mietwohnung.

Für Wandbeläge und Anstriche gelten gemäss dieser Tabelle folgende Lebensdauern:

  • Einfacher Dispersionsanstrich (Wandfarbe): 8 Jahre

  • Hochwertige Latexfarbe oder Spezialanstriche: 10 bis 15 Jahre

  • Raufasertapete (gestrichen): 10 Jahre

  • Mineralischer Verputz (Abrieb): 10 bis 15 Jahre

Diese Lebensdauer ist für Sie als Mieter von grosser Bedeutung: Ist die Wandfarbe in Ihrer Wohnung beim Auszug älter als 8 Jahre, gilt der Anstrich als steuerlich und mietrechtlich komplett abgeschrieben. Selbst wenn sich an dieser Wand Dübellöcher befinden, darf der Vermieter Ihnen keine anteiligen Kosten für einen kompletten Neuanstrich der Wand verrechnen. Sie haften in diesem Fall ausschliesslich für das fachgerechte Verschliessen der Löcher selbst. Eine Beteiligung an den Malerkosten entfällt, da der Vermieter die Wand ohnehin auf eigene Kosten renovieren müsste.

Wie viele Dübellöcher sind pro Wand in einer Mietwohnung erlaubt?

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist die Annahme, dass eine bestimmte Anzahl von Bohrlöchern generell verboten sei oder dass man für jedes einzelne Loch unabhängig von der Gesamtzahl haftet. Die Schweizer Rechtsprechung orientiert sich hier an der Verhältnismässigkeit und dem ortsüblichen Gebrauch.

Toleranzgrenzen und der «Ortsgebrauch»

Grundsätzlich gilt eine Anzahl von 1 bis 2 Bohrlöchern pro Quadratmeter Wandfläche als absolut üblich und im Rahmen der normalen Abnutzung tolerierbar, sofern die Löcher fachgerecht verschlossen wurden. Das bedeutet, dass in einem typischen Wohnzimmer mit mehreren Bildern, einer TV-Wandhalterung und einigen Regalen problemlos 15 bis 20 Löcher vorhanden sein dürfen, ohne dass dies als übermässige Abnutzung gewertet wird.

Eine übermässige Abnutzung liegt erst dann vor, wenn die Wände durch eine ungewöhnlich hohe Anzahl an Löchern beschädigt wurden. Typische Beispiele hierfür sind:

  • Das grossflächige Anbringen von Schallschutzpaneelen oder Akustikplatten mit Dutzenden von Schrauben.

  • Eine sogenannte «Galeriewand» mit 30 oder mehr kleinen Bohrlöchern auf engstem Raum.

  • Bohrungen in empfindliche Materialien wie Fliesen, Kacheln im Badezimmer oder Holzverkleidungen, die sich nicht spurlos reparieren lassen.

In Suchfällen von übermässiger Abnutzung kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter die Kosten für die professionelle Instandsetzung des Untergrunds und gegebenenfalls einen anteiligen Neuanstrich übernimmt, basierend auf dem verbleibenden Zeitwert der Wand gemäss Lebensdauertabelle.

Kostenfrage: Selber flicken oder die Verwaltung bezahlen lassen?

Vor dem Auszug stehen viele Mieter vor der Entscheidung, ob sie die Bohrlöcher in mühsamer Eigenarbeit schliessen oder die Behebung der Verwaltung überlassen wollen. Hierbei spielen sowohl der zeitliche Aufwand als auch die finanziellen Konsequenzen eine Rolle.

Die 5-Franken-Regel der Schweizer Verwaltungen

Wenn Sie die Dübellöcher bei der Wohnungsabgabe unverschlossen hinterlassen, wird die Verwaltung diesen Zustand im Abnahmeprotokoll als Mangel vermerken. In der Schweizer Immobilienbranche hat sich für diesen Fall eine pragmatische Faustformel etabliert: die sogenannte 5-Franken-Regel. Viele Verwaltungen verrechnen standardmässig einen Pauschalbetrag von **ca. 5 CHF pro nicht verschlossenem Dübelloch** für den Aufwand des Hauswarts oder eines beauftragten Handwerkers. Bei einer Wohnung mit 20 Bohrlöchern belaufen sich die Kosten somit auf rund 100 CHF, die direkt von der Mietkaution abgezogen werden.

Detaillierter Kostenvergleich für die Instandstellung

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die verschiedenen Optionen zur Behebung von Bohrlöchern in der Schweiz gegenübergestellt. Die angegebenen Preise dienen als Orientierung und können je nach Region und Anbieter variieren.

Methode

Kostenrahmen (Richtwerte in CHF)

Vorteile

Nachteile

Selbermachen (DIY)

ca. 20.– bis 30.– (einmalig für Material)

Sehr kostengünstig; freie Zeiteinteilung vor dem Umzugstag.

Zeitaufwand; Risiko von unschönen Spachtelstellen bei mangelnder Übung.

Pauschale der Verwaltung

ca. 5.– pro offenes Loch

Kein eigener Arbeitsaufwand; professionelle Erledigung garantiert.

Kann sich bei einer grossen Anzahl an Löchern schnell summieren.

Professioneller Maler

ca. 80.– bis 120.– pro Stunde (zzgl. Anfahrt)

Absolut makelloses Ergebnis; perfekte Farbanpassung an die Wand.

Hohe Grundkosten; lohnt sich meist nur bei grossflächigen Schäden.

Zusatzservice Reinigungsfirma

Häufig im Pauschalpreis der Endreinigung enthalten

Abnahmegarantie sichert das Ergebnis ab; extrem stressfrei.

Nur in Kombination mit einer kompletten Wohnungsreinigung buchbar.

Sollten Sie sich für die Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister entscheiden, um eine stressfreie Wohnungsabgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, im Vorfeld Angebote zu vergleichen. Über unsere Plattform können Sie unkompliziert und kostenlos passende Offerten einholen und vergleichen, um den besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Bohrlöcher fachgerecht schliessen

Eine Person schleift eine ausgebesserte Stelle an einer weissen Wand in einer leeren Schweizer Wohnung sanft mit Schleifpapier ab.

Wenn Sie sich dazu entschliessen, die Bohrlöcher selbst zu verspachteln, sollten Sie äusserst sorgfältig vorgehen. Eine mangelhafte Reparatur fällt dem Vermieter oder der Liegenschaftsverwaltung bei der Abnahme sofort ins Auge und führt oft dazu, dass die Arbeit dennoch professionell nachgebessert und Ihnen in Rechnung gestellt wird.

Warum Zahnpasta ein teurer Mythos ist

In vielen Internetforen wird Zahnpasta als genialer und kostenloser Lifehack zum Verschliessen von Löchern in weissen Wänden angepriesen. Doch Vorsicht: Dieser Tipp ist bei Schweizer Wohnungsübergaben eine Garantie für Ärger. Zahnpasta enthält Wasser, das beim Trocknen verdunstet. Dadurch zieht sich die Masse zusammen und wird rissig. Zudem vergilbt Zahnpasta nach kurzer Zeit, zieht Schmutz an und kann bei hoher Luftfeuchtigkeit sogar schimmeln. Erfahrene Liegenschaftsverwalter erkennen Zahnpastafüllungen sofort am Geruch oder der bröckeligen Konsistenz. Die Folge ist eine kostenpflichtige Nacharbeit durch einen Fachmann. Nutzen Sie stattdessen immer professionelle Produkte aus dem Schweizer Baumarkt.

Benötigtes Material für die DIY-Reparatur

Für ein fachgerechtes Ergebnis benötigen Sie kein teures Spezialwerkzeug. Ein einfaches Reparatur-Set aus dem Baumarkt für ca. 20 bis 25 CHF reicht völlig aus. Besorgen Sie sich folgende Utensilien:

  • Eine Tube gebrauchsfertige Spachtelmasse (idealerweise Gips- oder Acryl-Leichtspachtel für den Innenbereich)

  • Einen kleinen Metall- oder Kunststoffspachtel (Japan-Spachtel)

  • Feines Schleifpapier (Körnung 120 bis 180)

  • Eine längere Schraube und eine Kombizange (zum Entfernen des Dübels)

  • Einen Staubsauger oder einen kleinen Pinsel zum Entstauben

  • Etwas weisse Wandfarbe und ein Wattestäbchen oder einen feinen Pinsel

Praktische Anleitung für ein perfektes Ergebnis

Folgen Sie diesen Schritten, um die Löcher so zu schliessen, dass sie bei der Übergabe unsichtbar sind:

  1. Dübel entfernen: Spachteln Sie niemals über den alten Plastikdübel drüber! Der Dübel zeichnet sich sonst unter der Spachtelmasse ab. Drehen Sie stattdessen eine Schraube von Hand ein paar Millimeter in den Dübel und ziehen Sie ihn anschliessend mit der Kombizange gerade aus der Wand heraus.

  2. Bohrloch reinigen: Saugen Sie das Loch gründlich mit der Fugendüse des Staubsaugers aus. Alternativ können Sie den Gipsstaub mit einem kleinen Pinsel heraustragen. Ein staubfreier Untergrund ist wichtig, damit die Spachtelmasse optimal haftet.

  3. Spachtelmasse einbringen: Drücken Sie die Spitze der Tube tief in das Loch und pressen Sie die Masse hinein, bis das Loch vollständig gefüllt ist und die Masse leicht hervorquillt.

  4. Glattziehen: Setzen Sie den Spachtel in einem flachen Winkel an der Wand an und ziehen Sie die überschüssige Masse mit leichtem Druck sternförmig von der Mitte des Lochs nach aussen ab. Die Oberfläche sollte nun absolut plan mit der Wand sein.

  5. Trocknen lassen und schleifen: Lassen Sie die Spachtelmasse gemäss den Herstellerangaben trocknen (in der Regel 1 bis 2 Stunden). Nach dem Trocknen schleifen Sie die Stelle mit dem feinen Schleifpapier sanft ab, bis kein Übergang zur restlichen Wand mehr fühlbar ist.

  6. Strukturanpassung (bei Raufaser oder Abrieb): Wenn Ihre Wand eine Struktur aufweist, tupfen Sie etwas feuchte Spachtelmasse mit einem feuchten Küchenschwamm auf die geschlossene Stelle, um die Struktur der Umgebung nachzubilden.

  7. Farbe angleichen: Tupfen Sie vorsichtig ein wenig Wandfarbe mit einem Wattestäbchen auf die ausgebesserte Stelle. Vermeiden Sie grossflächiges Streichen, da dies glänzende Flecken hinterlassen kann. Durch das Tupfen vermischt sich die neue Farbe optisch perfekt mit dem alten Anstrich.

Typische Fehler bei der Wohnungsübergabe vermeiden

Die Wohnungsübergabe ist oft von Hektik geprägt. Wer hier unvorbereitet antritt, riskiert unnötige Diskussionen und finanzielle Einbussen. Vermeiden Sie die folgenden typischen Fehler, um die Rückerstattung Ihrer Mietkaution nicht zu gefährden.

Übermässiges Spachteln («Hügelbildung»)

Ein sehr häufiger Fehler bei der DIY-Reparatur ist das grosszügige Auftragen von Spachtelmasse ohne anschliessendes Planschleifen. Es entstehen kleine Erhebungen auf der Wand. Wenn das Tageslicht flach auf die Wand fällt, werfen diese Hügel deutliche Schatten. Liegenschaftsverwaltungen bemängeln solche unprofessionellen Ausbesserungen zurecht, da sie optisch störender sind als ein sauberes, offenes Loch. Achten Sie also penibel darauf, die Spachtelstellen bündig zu schleifen.

Ästhetische Toleranz: Was muss die Verwaltung akzeptieren?

Oft herrscht Angst davor, dass die ausgebesserten Stellen farblich minimal von der restlichen Wand abweichen. Hier gibt der Mieterverband Entwarnung: Eine absolute Unsichtbarkeit der Reparatur ist rechtlich nicht geschuldet. Leichte Farbunterschiede, die durch die natürliche Alterung und Lichteinstrahlung der Wandfarbe entstehen, gelten als normale Abnutzung und müssen vom Vermieter akzeptiert werden. Sie sind nicht verpflichtet, die gesamte Wand auf eigene Kosten neu streichen zu lassen, nur weil eine Spachtelstelle bei genauerem Hinsehen minimal heller erscheint.

Das Abnahmeprotokoll und seine rechtliche Bindung

Unterschreiben Sie das Wohnungsabnahmeprotokoll niemals ungeprüft unter Zeitdruck. Sobald Sie das Protokoll unterzeichnen, in dem ein Mangel (wie zum Beispiel «mangelhaft verschlossene Bohrlöcher») als Ihre Pflicht deklariert ist, gilt dies als rechtsverbindliches Schuldanerkenntnis. Der Vermieter kann die Reparatur dann auf Ihre Kosten durchführen lassen, ohne dass Sie sich dagegen wehren können. Wenn Sie mit einer Beanstandung nicht einverstanden sind, lassen Sie Ihre abweichende Meinung zwingend schriftlich im Protokoll festhalten oder verweigern Sie im Extremfall die Unterschrift auf dem Protokoll und wenden Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle.

Professionelle Unterstützung: Wann lohnt sich ein Kombi-Angebot?

Gerade bei grösseren Wohnungen oder wenn der Umzug parallel zum anspruchsvollen Berufsalltag bewältigt werden muss, fehlt oft die Zeit für handwerkliche Detailarbeiten. In solchen Fällen ist es ratsam, die Aufgaben an Profis zu delegieren.

Abnahmegarantie bei Umzugsreinigungen nutzen

Die meisten Mieter in der Schweiz übergeben die Endreinigung ihrer Wohnung an ein professionelles Reinigungsunternehmen. Ein grosser Vorteil hierbei ist, dass seriöse Anbieter das Verschliessen von Dübellöchern als günstigen Zusatzservice direkt in ihre Offerte integrieren. Wenn Sie eine Umzugsfirma vergleichen, die auch Reinigungen anbietet, achten Sie auf das Vorhandensein einer echten Abnahmegarantie. Diese Garantie stellt sicher, dass das Reinigungsunternehmen bei der Übergabe anwesend ist und die volle Verantwortung für die Sauberkeit und die vereinbarten Ausbesserungsarbeiten übernimmt. Sollte die Verwaltung eine Spachtelstelle bemängeln, wird diese vor Ort sofort und kostenlos nachgebessert.

Malerarbeiten bei übermässiger Abnutzung

Sollte die Abnutzung der Wände das normale Mass deutlich überschritten haben – beispielsweise durch grossflächige Verschmutzungen, Nikotinablagerungen oder eine extreme Anzahl an Bohrlöchern –, reicht einfaches Spachteln nicht mehr aus. In solchen Fällen ist der Beizug einer professionellen Malerfirma ratsam. Ein professioneller Maler bereitet den Untergrund fachgerecht vor und sorgt für einen gleichmässigen Anstrich. Bevor Sie einen Auftrag erteilen, sollten Sie stets eine detaillierte Umzugsofferte prüfen und klären, welche Kostenanteile gemäss der paritätischen Lebensdauertabelle von Ihnen und welche vom Vermieter zu tragen sind.

Fazit: Entspannt zur Wohnungsabgabe

Das Thema Dübellöcher muss beim Auszug kein Grund für schlaflose Nächte oder Streitigkeiten mit dem Vermieter sein. Mit dem richtigen Wissen über das Schweizer Mietrecht und einer strukturierten Vorbereitung lässt sich diese Hürde problemlos meistern. Ob Sie sich für die kostengünstige DIY-Methode mit Gipsspachtel aus dem Baumarkt entscheiden oder die Arbeiten im Rahmen einer professionellen Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie delegieren – eine saubere Ausführung schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen und sorgt für eine reibungslose Rückerstattung Ihrer Kaution.

Planen Sie derzeit Ihren Wohnungswechsel in der Schweiz? Nutzen Sie unsere Plattform, um unverbindlich und kostenlos Angebote für Ihren Umzug, die Endreinigung oder anstehende Malerarbeiten einzuholen, und vergleichen Sie die besten Anbieter in Ihrer Region.

Weiterführende Informationen zu passenden Leistungen finden Sie hier: Umzugskosten.

FAQ

Häufige Fragen zu Dübellöchern beim Umzug in der Schweiz

Die wichtigsten Fragen rund um Mietrecht, Kosten und das richtige Flicken von Bohrlöchern kurz beantwortet.

Muss ich Bohrlöcher beim Auszug in der Schweiz zwingend selber schliessen?

Ja, das Verschliessen von Dübellöchern fällt gemäss Art. 259 OR unter den sogenannten «kleinen Unterhalt». Das bedeutet, dass Sie als Mieter die Löcher vor der Wohnungsübergabe fachgerecht schliessen oder für die Kosten der Instandstellung aufkommen müssen.

Was kostet es, wenn die Verwaltung die Dübellöcher schliessen lässt?

In der Schweizer Immobilienpraxis rechnen Liegenschaftsverwaltungen meist mit einer Pauschale von ca. 5 CHF pro nicht verschlossenem Bohrloch. Dieser Betrag deckt den Aufwand des Hauswarts ab und wird in der Regel direkt von der Mietkaution abgezogen.

Gilt das Verschliessen von Bohrlöchern als normaler Verschleiss?

Das Bohren der Löcher selbst zur üblichen Nutzung (z. B. für Bilder oder Regale) gilt als normale Abnutzung. Das Verschliessen der Löcher vor der Übergabe ist jedoch eine Pflicht des Mieters im Rahmen des kleinen Unterhalts. Offen gelassene Löcher gelten als Mangel.

Kann ich Zahnpasta als Spachtelmasse für Dübellöcher verwenden?

Nein, davon wird dringend abgeraten. Zahnpasta zieht sich beim Trocknen zusammen, wird rissig, vergilbt schnell und kann schimmeln. Liegenschaftsverwaltungen erkennen dies sofort und verrechnen Ihnen die professionelle Nacharbeit durch einen Maler.

Müssen die Plastikdübel vor dem Spachteln aus der Wand entfernt werden?

Ja, für ein fachgerechtes Ergebnis müssen die Dübel zwingend entfernt werden. Drehen Sie dazu eine Schraube ein paar Millimeter in den Dübel und ziehen Sie ihn mit einer Zange heraus. Wenn Sie über den Dübel spachteln, zeichnet sich dieser später unschön ab.

Was gilt, wenn die Spachtelstellen farblich leicht abweichen?

Leichte Farbunterschiede müssen vom Vermieter akzeptiert werden. Laut Mieterverband ist eine absolute Unsichtbarkeit der Reparatur nicht geschuldet. Sie müssen nicht die ganze Wand streichen lassen, nur weil eine Spachtelstelle minimal heller ist.

Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung für Schäden an den Wänden?

Die Haftpflichtversicherung springt in der Regel nur bei plötzlichen, unvorhergesehenen Mieterschäden ein. Das normale Bohren von Löchern ist ein bewusster Vorgang und kein Missgeschick. Bei übermässiger Abnutzung oder groben Beschädigungen sollten Sie Ihre Police und den Selbstbehalt prüfen.